17.05.2021 - 6.5 Antrag auf Umwidmung zur Solarfläche

Beschluss:
Empfehlung abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Mit Beschluss vom 03.03.2016 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplanes Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ beschlossen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung, in Abstimmung mit dem damaligen Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und entsprechend der vorliegenden Konversionsplanung, geschaffen werden. Das Gebiet umfasst einen Bereich der Militärliegenschaft Karpin, die Flurstücke 30/44, 29/8, 29/17, 30/51, 29/11 und 29/18 (tlw.) der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend.

Der jetzige Eigentümer, die Strelitzia Immobilien GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Bockhold, beantragt mit beiliegendem Schreiben vom 20.04.2021 die Umwidmung der geplanten Gewerbefläche zu einer Solarfläche für einen Teilbereich von ca. 17 ha des B-Plangebietes Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“. Eine Änderung des B-Planverfahrens wird nicht beantragt.

Frau Baumgarten merkt an, dass es einen Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses gibt, keine weiteren Photovoltaikanlagen in Eggesin mehr zuzulassen.

Herr Tweis stellt klar, dass die Stadtvertretung dies nicht als Beschluss erhoben hat, dieser Empfehlung aber bisher gefolgt ist.

 

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Beschlussempfehlung:

 

Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen der Stadtvertretung, dem Antrag auf Umwidmung dieser Teilfläche für die Bebauung mit einer Photovoltaikanlage zu folgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         0

         6

        2

 

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Anlagen zur Drucksache