08.04.2021 - 5.5 Städtebaulicher Vertrag für die Aufstellung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Do., 08.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
O. g. städtebaulicher Vertrag regelt die Kostenübernahme bei der Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow. Hier verpflichtet sich der Bauherr zu Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten einschließlich der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und deren Sicherung.
Herr Schöne berichtet über die Vorhaben der Firma.
Folgende Änderungen wurden besprochen uns sollen im Vertrag geändert werden.
Zu § 7 Sonstige Vereinbarungen
Punkt 4 soll aufgenommen werden:
Nach Vollendung der Baumaßnahmen verlegt die P+L Bioenergie OHG ihren Firmensitz in die Christiansberger Straße 3 17375 Luckow.
Schreibfehler:
S.1: Heiner Pöppelmann
S3. § 4: Für die externe Kompensationsmaßnahme (Entwicklung einer Feldhecke auf dem 1.200 m ….)
Herr Schöne berichtet weiter, dass auch die Agrar GmbH beabsichtigt Ihren Firmensitz nach Luckow zu verlegen.
Frau Bockhorn bittet nochmal zu klären, wo die Ersatzpflanzungen erfolgen werden.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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231,3 kB
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