30.03.2021 - 6.3 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat für die Errichtung eines Spielplatzes von Frau

Monika Irmgart Niehaus aus Mühlheim a. d. Ruhr eine Spende in Höhe von 2.000,00 € erhalten.

  

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Spende von Frau Monika

Irmgart Niehaus in Höhe von 2.000,00 € anzunehmen und entsprechend dem Sach-

verhalt zu verwenden.

  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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