18.03.2021 - 7 Diskussion über die Erneuerung des Gehweges an ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es wird informiert, dass der Gehweg in dem jetzigen Zustand nicht mehr nutzbar ist. Die Gemeinde kann den Gehweg alleine nicht erneuern. Der Eigentümer ist das Land Mecklenburg-Vorpommern die Straßenbauverwaltung in Neustrelitz. Die Verwaltung wird gebeten sich beim Straßenbauamt Neustrelitz über den Zustand des Gehweges zu beschweren und eine Erneuerung zu fordern, sollte dort etwas passieren, würde das Straßenbauamt dafür haftbar gemacht werden.

 

Von der Verwaltung soll geprüft werden, wer für die Kreuzung Drift/Landesstraße zuständig ist.