30.03.2021 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

Für die Anschaffung einer Treppe an der Rutsche im Naturerlebnispark Lübs hat die Gemeinde Lübs mit  der ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, einen Sponsoringvertrag über 2.000,00 € abgeschlossen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender  

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Sponsoringleistung i. H. v. 2.000,00 € von

der ENERTRAG AG, 17291 Dauerthal, für die Anschaffung einer Treppe an der Rutsche

im Naturerlebnispark Lübs anzunehmen und entsprechend zu verwenden. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0