23.03.2021 - 7.5 Haushaltssatzung 2021/2022 der Gemeinde Grambin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 23.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Die wesentlichen Punkte des Haushaltsplanes werden vorgestellt. Auf die Empfehlung des Finanzauschusses und die vorgenommenen Ergänzungen wird hingewiesen.
Die Gemeindevertreter diskutieren über die Erhöhung Hebesätze ab dem Jahr 2022 auf folgende Hebesätze:
Grundsteuer A: 350
Grundsteuer B: 400
Gewerbesteuer: 360
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
