23.03.2021 - 7.5 Haushaltssatzung 2021/2022 der Gemeinde Grambin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Die wesentlichen Punkte des Haushaltsplanes werden vorgestellt. Auf die Empfehlung des Finanzauschusses und die vorgenommenen Ergänzungen wird hingewiesen.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Erhöhung Hebesätze ab dem Jahr 2022 auf folgende Hebesätze:

Grundsteuer A: 350

Grundsteuer B: 400

Gewerbesteuer: 360

 

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021/2022 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan gemäß den Empfehlungen des Finanzausschusses und den Änderungen laut Protokoll. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

 

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Anlagen zur Drucksache