24.03.2021 - 6.1 Entgeltordnung der Gemeinde Mönkebude für den H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Dirk Langner
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Die Gemeinde Mönkebude betreibt ab dem 01.01.2021 den Tourismusbetrieb Mönkebude BgA. In diesem Zusammenhang wurden die Nutzungsentgelte für den Hafen und den Strandpark Mönkebude den wirtschaftlichen Erfordernissen angeglichen. Diese wurden dann in der vorliegenden Entgeltordnung zusammengefasst. Diese Entgeltordnung soll ab dem 01.04.2021 in Kraft treten.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung Mönkebude die Entgeltordnung mit folgenden Änderungen zu beschließen:
Der Punkt 3. (7) wird verschoben nach Punkt 2 (5).
Der Punkt 3. (5) wird wie folgt geändert:
- Lichtstrom 10,00 EUR pro Tag
- Starkstrom 25,00 EUR pro Tag
Der Punkt 4. (2) wird wie folgt geändert. Die Stellplatzgebühr für Fahrzeuge bis zu einer Länge von 6,50m beträgt 12,00 EUR. Das Nutzungsentgelt für jeden weiteren Meter beträgt 1 €.
Unter Punkt 7 (2) wird der Begriff Saison definiert. Dieser dauert vom 15.05. bis zum 30.09. eines Jahres.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118 kB
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