25.03.2021 - 6.3 Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Mönkebude
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Dirk Langner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 7 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet, eine Feuerwehrbedarfsplanung zu erstellen und zu beschließen. Auf dieser Basis ist eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und einzusetzen.
Ziel des vorliegenden Bedarfsplanes und der Gefährdungsanalyse ist, den für eine
leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf an Fahrzeugen, Gerätschaften, Per-
sonal und die Beschaffenheit des Feuerwehrgerätehauses festzustellen, um notwendige Entscheidungsgrundlagen für eine mittel- bzw. langfristige Planungs- und Handungs-
sicherheit zu bieten. Dises Bedarfsplanung soll in der praktischen Anwendung sowohl
bei der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur als auch bei der Entscheidung
über zukünftige Konzepte helfen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde mit den amtsange-
hörigen sowie sonstigen angrenzenden Gemeinden, der Amtsverwaltung, der Amtswehr-
führung sowie dem Landkreis Vorpommern-Greifswald abgestimmt.
Herr Schubert erläutert kurz die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung. Die durch die Gemeinde vorgenommen Änderungen wurden eingearbeitet.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
293,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
11 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
57,7 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
51,7 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
65,1 kB
|
