08.12.2020 - 6.1 Errichtung von Parkflächen im Bereich Seestraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Platzsituation im öffentlichen Bereich Seestraße/E.-Thälmann-Straße führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen. Durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Altwarp wird daher angeregt, in diesem Bereich dem unerlaubten Parken Einhalt zu gebieten und für Gäste der Gemeinde, Nutzer des Gemeindesaales und Besucher des gemeindeeigenen Strandes offizielle Kfz-Parkplätze zu schaffen. Für die Errichtung von Stellplätzen ist es gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern erforderlich, eine Baugenehmigung zu beantragen. Hierfür sind die ent-

sprechenden Planungsunterlagen durch ein zu beauftragendes Planungsbüro zu erstellen und über den Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung einzureichen. Gleichsetzend ist eine Genehmigung der Unteren Verkehrsbehörde zu beantragen. Für die Planungsleistungen können Mittel im Rahmen des Teilhaushaltes zur Verfügung gestellt werden (Prod./Sachkonto 54.10.10.00/52330000 – Unterhaltung des Infrastrukturvermögens).

Da es sich bei der späteren Realisierung der Stellplätze um eine Investition handelt, müssen die dafür erforderlichen Mittel mittels Nachtragshaushaltsplanung bzw. bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Im aktuellen Haushaltsplan stehen die Mittel nicht zur Verfügung. Die Finanzierung ist nicht gesichert. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Rahmen der Erstellung der Planungsleistungen zu ermitteln.

 

Frau Bocklage gibt eine kurze Erläuterung zur Vorlage. Ihrer Meinung nach sollte eine Befestigung mit Rasengittersteinen o.ä. erfolgen, keine Vollversiegelung, um die örtliche Versickerung zu ermöglichen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Schaffung von Kfz-Stellplätzen im Bereich Seestraße/ E.-Thälmann-Straße gemäß Sachverhalt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen. Die Bürgermeisterin wird ermächtig, den Auftrag für die Planungsleistungen zu unterzeichnen und die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen.

 

Nach Beauftragung und vor Aufnahme der Planungsarbeit ist mit der Gemeinde ein Ortstermin durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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