17.12.2020 - 7.2 Haushaltssatzung 2021/2022 der Gemeinde Ahlbeck...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 17.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs.3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Herr Schnellhammer erläutert kurz die Ergebnisse aus der Finanzausschusssitzung und die wichtigsten Ansätze aus der Haushaltssatzung.
2022 wird der Ergebnishaushalt erstmalig wieder positiv sein. Bis 2025 sollte dies auch beim Finanzhaushalt erreicht werden. Dies ist durch die Zuwendungen nach dem neuen FAG möglich.
Der Finanzausschuss hat der vorliegenden Haushaltssatzung die Empfehlung ausgesprochen.
Herr Schnellhammer möchte, dass der Ansatz bei dem
SK Anlagevermögen bis 1.000 € - 11.40.30.00 Bauhof von 2.000 € auf 4.000 € geändert wird.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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