15.12.2020 - 6.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Lübs
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lübs
- Datum:
- Di., 15.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 15.09.2011 über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring über
100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Lübs hat mit der Pommern Bau GmbH, Pommernstr. 5 a, 17398 Duche-
row, einen Sponsoringvertrag über 1720,00 € für die „Förderung der Heimatpflege und
Heimatkunde“ für die Motormühle Lübs abgeschlossen.
Ebenso hat die Gemeinde Lübs einen Sponsoringvertrag mit der Fa. AMX 13 Digitale
Medienwerkstatt, Annenhof 17 b, 19379 Lübs, über 500,00 € für die Pflanzung eines
Baumes abgeschlossen.
