15.12.2020 - 6.3 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lübs ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Lübs ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/-auszahlungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen.

  

 

Herr Storm stellt die Drucksache vor. Er berichtet, dass in der Sitzung des Hauptauschusses der Haushaltsplan ausgiebig besprochen wurde. Die wesentlichen Punkte sind die Investition des Gehweges Heinrichshof und die Erhöhung des Stellenplanes in Verbindung mit steigenden Personalauszahlungen.

Herr Zobel ergänzt, dass die Änderungen das Haushaltsjahr 2021 betreffen.

Geplante Investionen und nicht durchgeführte Investionen aus dem Jahr 2020 werden im Nachtragsplan für das Jahr 2021 berücksichtigt.

 

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021.    

 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

 

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Anlagen zur Drucksache