15.12.2020 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu

entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat von diversen Spendern eine Spende in Höhe von 202,00 € für

die Motormühle in Lübs erhalten.   

 

Reduzieren

Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Spende in Höhe von 202,00 € von

diversen Spendern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.   

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0