12.03.2020 - 7.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 12.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit Beschluss vom 09.03.2017 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark Alte LPG“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im amtlichen Mitteilungsblatt am 05/2018 bekanntgemacht.
In der Zeit vom 24.05.2018 bis 25.06.2018 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Parallel wurden die Träger der öffentlichen Belange frühzeitig ins Verfahren eingebunden und beteiligt. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind in den Entwurf eingeflossen.
Der Entwurf Stand 12/2019 liegt nunmehr vor.
Beschluss:
1.Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark - Alte LPG“ der Stadt Eggesin wird in der vorliegenden Fassung (Stand 12/2019) beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17/2017 „Solarpark Alte LPG“ der Stadt Eggesin mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zusätzlich ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind in das Internet, auf der Internetseite der Stadt Eggesin, einzustellen.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen zur Drucksache
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