22.10.2020 - 6.4 Gemeindenachbarliche Stellungnahme gem. § 2 Abs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf und die Begrün-

dung zum Bebauungsplan Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt

Eggesin gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung gem.

§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes

mit Begründung sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

erfolgt vom 02. November bis 04. Dezember 2020 in der Stadtverwaltung Eggesin,

Gebäude Stettiner Straße 2, Beratungsraum Bauamt. 

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der

Auslegungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen. 

 

Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die

Gemeinde Hintersee werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen

die Planung bestehen insofern nicht.

 

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Beschluss:

 

Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“

der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Hintersee

 

keine Bedenken.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=197&TOLFDNR=3016&selfaction=print