29.10.2020 - 6.1 Gemeindenachbarliche Stellungnahme gem. § 2 Abs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf und die Begrün-

dung zum Bebauungsplan Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin

gebilligt und die öffentliche Auslegung, sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs.

2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Be-

gründung sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt

vom 02. November bis 04. Dezember 2020 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude

Stettiner Straße 2, Beratungsraum Bauamt. 

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der Aus-

legungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen. 

 

Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die

Gemeinde Ahlbeck werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen

die Planung bestehen insofern nicht.

 

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Beschluss:

Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“

der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Ahlbeck keine Bedenken.

    

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

              7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=196&TOLFDNR=3167&selfaction=print