29.10.2020 - 6.1 Gemeindenachbarliche Stellungnahme gem. § 2 Abs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 29.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf und die Begrün-
dung zum Bebauungsplan Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin
gebilligt und die öffentliche Auslegung, sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Be-
gründung sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt
vom 02. November bis 04. Dezember 2020 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude
Stettiner Straße 2, Beratungsraum Bauamt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der Aus-
legungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen.
Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die
Gemeinde Ahlbeck werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen
die Planung bestehen insofern nicht.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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