19.10.2020 - 6.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkraft-

treten ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und

Sponsoringeistungen über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Verpächtergemeinschaft Liepgarten hat der Gemeinde Liepgarten 3 Parkbänke

und 2 Abfalleimer im Wert von 2.621,69 € gespendet. 

 

 

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt die Sachspende von der Verpächter-

gemeinschaft Liepgarten anzunehmen und entsprechend dem Sachverhalt zu ver-

wenden.  

 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0