27.10.2020 - 6.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 27.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Altwarp hat mit Herrn Dr. Hans Hoffmann aus Schwerin einen Sponsoringvertrag in Höhe von 400,00 € für die Gestaltung der Fassade des Gemeindesaals abgeschlossen.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
