27.10.2020 - 6.1 Anpassung der Hafengebührensatzung für den Hafe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

          DS 002/003/2020

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Altwarp muss die derzeit geltende Hafengebührensatzung den aktuellen und wirtschaftlichen Erfordernissen anpassen. Insbesondere durch die Umgestaltung und Erweiterung des Hafens müssen die finanziellen Aufwendungen der Gemeinde und die zukünftig laufenden Kosten gedeckt werden.

 

Die Bürgermeisterin erläutert die Empfehlung des Bauausschusses auf seiner Sitzung am 20.10.2020.

Die Gemeindevertretung kritisiert, dass die geforderte Änderung der Satzung entsprechend der Vorgabe des Bauausschusses nicht erfolgt ist und der Satzungsentwurf heute unverändert vorliegt. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Hafengebührensatzung mit folgenden Änderungen:

-          Liegegeld für Tageslieger/Sportboote (§ 9 Nr. 2a)) = 15,00 €

-          Kranungen sind bei der Gemeinde anzumelden.

-          Kranungen sind kostenpflichtig mit 100,00 € je Krantag, zahlbar bei Anmeldung der Kranung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         1

        0

 

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Anlagen