27.10.2020 - 6.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Altwarp zum 31.12.2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks sind Bestandteil des Jahresabschlusses.

Die Bilanzsumme beträgt

                     2.574.559,65 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2018 beträgt

                       -155.807,07 €

Das Jahresergnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

                       -148.413,74 €

Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

                       -276.489,05 €

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschluss der Gemeinde Altwarp zum 31.12.2018 i.d.F. vom 10.07.2020 zu empfehlen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Altwarp zum 31.12.2018 i.d.F. vom 10.07.2020 festzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache