27.10.2020 - 6.3 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altwa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 27.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.
Frau Bocklage erläutert kurz den Sachverhalt. Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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