27.10.2020 - 6.3 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altwa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

  

Frau Bocklage erläutert kurz den Sachverhalt. Ohne weitere Aussprache ergeht folgender 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache