22.10.2020 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu

entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat von der Hegering Ueckermünder Heide eine Spende

in Höhe von 192,60 € zur Anschaffung von Spielgeräten für die Kindereinrichtung

„Haffknirpse“ in Mönkebude erhalten.  

 

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spende i. H. v. 192,60 € von

der Hegering Ueckermünder Heide für die Kindereinrichtung „Haffknirpse“ anzuneh-

men und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0