22.10.2020 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 22.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten
ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu
entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat von der Hegering Ueckermünder Heide eine Spende
in Höhe von 192,60 € zur Anschaffung von Spielgeräten für die Kindereinrichtung
„Haffknirpse“ in Mönkebude erhalten.
