22.10.2020 - 6.1 Bebauungsplan Mönkebude Nr. 4/2018 "Wohngebiet ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Winter fragt an, wie die Hinweise des StALU (z.B. Hochwasserschutz) zukünftig berücksichtigt werden müssen.

Die Gemeindevertreter verständigen sich darauf, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Ein Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen.

Reduzieren

Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise

sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungs-

tabelle beschlossen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der

Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis

der Abwägung zu informieren.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 4/2018 „Wohngebiet alter Sportplatz“ der Gemeinde

Mönkebude  wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gemäß

§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der

vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gebilligt.

  1. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.

4/2018 „Wohngebiet alter Sportplatz“ werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V

als Satzung beschlossen. 

5. Der Bebauungsplan Nr. 4/2018 „Wohngebiet alter Sportplatz“ der Gemeinde

Mönkebude ist gem. § 10 (3) ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekannt-

machung tritt der Bebauungsplan einschließlich der Begründung in Kraft.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann

und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. In der Bekannt-

machung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens-

           und Formvorschriften von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechts-

   folgen (§215 Abs. 2

           BauGB) hinzuweisen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache