28.09.2020 - 7 Informationen des Amtsvorstehers und des Bürger...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Informationen aus dem Bereich Kämmerei und Hauptamt (Frau Schwibbe):

 

Inventuren:

 

Die Inventuren im Amtsbereich werden im 4. Quartal stattfinden; beginnend mit Meiersberg am 07.10.2020.

 

Gewährte Zuweisungen auf Konsolidierungshilfen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen in EUR:

 

 

beantragte Zuweisung

genehmigte Zuweisung

13075001

Ahlbeck

309.352

309.352

13075003

Altwarp

0

0

13075031

Eggesin, Stadt

0

0

13075037

Grambin

56.646

56.646

13075051

Hintersee

33.067

33.067

13075075

Leopoldshagen

22.431

22.431

13075078

Liepgarten

153.854

153.854

13075084

Lübs

137.109

137.109

13075085

Luckow

295.151

295.151

13075089

Meiersberg

95.081

95.081

13075093

Mönkebude

0

0

13075139

Vogelsang-Warsin

135.318

0

 

 

1.238.010 €

1.102.691

 

Haushaltsplanungen 2021 /2022:

 

Für die Gemeinden Ahlbeck, Grambin, Leopoldshagen und Luckow sind die Doppelhaushalte 2021/2022 zu erstellen. Die Orientierungsdaten für das Jahr 2021 wird voraussichtlich in vierzehn Tagen veröffentlicht.

 

Altschulden Wohnungsbau:

 

Das Land beabsichtigt die Einrichtung eines Entschuldungsfonds für Altverbindlichkeiten auf Wohnungsbauten. Die Haushalte der Gemeinden Ahlbeck, Hintersee und Luckow sind mit diesen Altverbindlichkeiten belastet. Da sich diese Altverbindlichkeiten pro Gemeinde unter 200.000 EUR liegen, kann entsprechend des EU- Beihilferechtes; unter Berücksichtigung der De-Minimis-Richtlinie, in diesem Jahr und im nächsten Jahr gewährt werden.

 

Stand per 31.12.

Gemeinde

2017

2018

2019

2020

Hintersee

10.039,24

7.772,79

5.465,37

3.116,22

Ahlbeck

86.786,67

75.186,67

63.586,67

51.986,67

Luckow

186.405,32

178.963,59

171.293,92

161.513,42

 

Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen:

 

Die Gemeinden erhalten voraussichtlich im Dezember 2020 folgenden Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen:

 

Herr Schnellhammer weist auf die Änderungen im FAG hin.

 

Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten:

 

Die Zuwendungsbescheide aus dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule für schulgebundene mobile Endgeräte sind gekommen. Grundlage für die Zuwendung waren die Schülerzahlen. Pro Schüler sind es 59,84 €. Gedacht sind die Geräte für die Schüler, die zu Hause nicht digital ausgestattet sind, sollte es wieder zu einem eingeschränkten Schulbetrieb kommen.

 

Die Schulen haben erhalten:

 

Regionale Schule Eggesin  13.583,68 €

Grundschule Eggesin   10.112,96 €

Grundschule Ahlbeck       3.470,72 €

Grundschule Leopoldshagen    3.171,52 €

 

Alle Schulen haben auf der Grundlage ihres Medienentwicklungsplanes ihre Wünsche eingereicht. Die Ausschreibung nach der Vergabeordnung wurde entsprechend vorgenommen. Die Geräte sind zwischenzeitlich geliefert worden und werden am 29.09.2020 an die Grundschulen übergeben.

 

Informationen aus dem Bereich Bau- und Ordnungsamt (Frau Fleck):

 

Radwegepflegestützpunkt:

 

-          Mit den Arbeiten am Radwegepflegestützpunkt wurde am 07.09.2020 begonnen.

-          Abgeschlossen ist bereits der Abbruch des Güterschuppens sowie des ehemaligen Toilettenhauses.

-          Die Schadstoffentsorgung im Bahnhofsgebäude sowie in den abgebrochenen Gebäuden ist ebenfalls abgeschlossen.

-          Gemäß Bauzeitenplan war die Fertigstellung dieses Teils in der 44. KW vorgesehen. 

-          Derzeit finden die Entkernung des Bahnhofsgebäudes sowie die Abdichtungsarbeiten des Gebäudes statt. Hier liegen wir im Zeitplan.

Termin Straßenbauamt Neustrelitz am 25.08.2020:

 

-          Durch die Verwaltungsführung wurde der Bau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der Landesstraße von Eggesin nach Ahlbeck angesprochen.

 

-          Hier wurde uns empfohlen, dass die Stadt Eggesin in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ahlbeck den Bau dieses Radweges in der 4. Offerte des Lückenschlussprogramms der Landesregierung anmelden sollte. Dabei ist die Priorität nachzuweisen und eine Vernetzung des betreffenden Radweges mit anderen überregionalen Radwegen hervorzuheben.

Dieser Antrag wird derzeit durch die Verwaltung vorbereitet.

 

Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Bau, Straßen und Verkehr des Städte- und Gemeindetages M-V:

 

-          Am 30.09.2020 findet die nächste Ausschusssitzung in Schwerin statt.

-          Frau Fleck wird diesen Termin als Ausschussmitglied nach Möglichkeit wahrnehmen.

-          Hinweise und Themenvorschläge zur Diskussion sind von den Bürgermeistern- bzw. Bürgermeisterinnen bitte bis morgen, Dienstag, 29.09.2020 in der Verwaltung einzureichen.

 

Verwahrung von Fundhunden:

 

Mit Schreiben vom 07.09.20 hat Frau Schultz vom Tierheim Berndshof die Vereinbarung über die Verwahrung von Fundhunden zwischen dem Tierschutzverein Uecker-Randow e. V. Tierheim Berndshof und dem Amt „Am Stettiner Haff“ fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt. Eine Unterbringung von Fundhunden ist jedoch bei Selbstanlieferung für 12 € pro Tag möglich. Gemäß VWV über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren ist die Ordnungsbehörde zur Unterbringung von Fundtieren gesetzlich verpflichtet. Diese müssen zu Lasten der Ordnungsbehörde 6 Monate verwahrt werden. Problematisch wird insbesondere außerhalb der Dienstzeiten das Verbringen der Fundtiere zum Tierheim. Bisher war Frau Schultz zur Abholung der Fundhunde verpflichtet.

 

Informationen des Amtsvorstehers:

 

Herr Seike spricht die Ämterbereisung mit Herrn Hasselmann als Vertreter des Landrates an. Auf dieser war unter anderem auch die Satzungsänderung der Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt „Am Stettiner Haff“ Thema. Herr Hasselmann sagte zu, die Problematik an Herrn Hackbarth als Ordnungsamtsleiter des Landkreises weiterzuleiten. Von dort kam auch ein Antwortschreiben, das jedoch nicht zufriedenstellend ist. Es soll nochmals das Gespräch auf der nächsten Ordnungsamtsleitertagung am 14.10.2020 gesucht werden.

 

Herr Seike bittet die Bürgermeister, bei Problemen in den Gemeinden, auch ihn als Amtsvorsteher zu informieren. Er kann dann diese Probleme bereits auf den wöchentlichen Dienstberatungen in der Verwaltung ansprechen. Weiterhin bittet er darum, bei Verhinderung der Sitzungsteilnahme sich stets abzumelden. So muss nicht hinterhertelefoniert werden.

 

Herr Johner verlässt um 18.35 Uhr die Sitzung.