17.09.2020 - 5.1 Grundsatzbeschluss zur wirtschaftlichen Betätig...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

 

Die Gemeinde Mönkebude beabsichtigt ab dem 01.01.2021 den Hafen und Tourismus-

bereich neu zu gestalten.

Gemäß § 4 Abs. 1 KStG sind alle Einrichtungen einer Kommune, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der Kommune herausheben, als Betrieb der gewerblichen Art zu führen.

 

Herr Winter erläutert den Sachverhalt. Die Erträge im Bereich des Hafens- und Tourismus der Gemeinde haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Daher ist aus steuerrechtlichen Gründen die Einrichtung eines Betriebs der gewerblichen Art erforderlich. 

 

Gleichzeitig hat sich der Lohnkostenzuschuss, den die Gemeinde aufgrund der geschlossenen Bewirtschaftungsverträge an den Tourismusverein zahlt ebenfalls kontinuierlich erhöht. Da die Gemeinde nur einen geringen Einfluss auf diese Tätigkeiten hat, ist eine Veränderung der Organisation ebenfalls anzustreben.

 

Der BGA soll ggf. die Vorstufe für die Gründung eines Eigenbetriebes sein. Ziel soll es sein die Attraktivität der Gemeinde zu steigern, nachhaltige Investitionen zu tätigen und durch die Automatisierung der Abrechnungsprozesse ein höhere Effektivität herbeizuführen.

 

 

 

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Beschlussempfehlung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Mönkebude empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung, den Hafen und Tourismusbereich ab dem 01.01.2021 als Betrieb der gewerblichen Art zu führen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

         0

        0

 

 

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Anlagen zur Drucksache