17.09.2020 - 6.1 Grundsatzbeschluss zur wirtschaftlichen Betätig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeinde Mönkebude beabsichtigt ab dem 01.01.2021 den Hafen und Tourismus-

bereich neu zu gestalten.

Gemäß § 4 Abs. 1 KStG sind alle Einrichtungen einer Kommune, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der Kommune herausheben, als Betrieb der gewerblichen Art zu führen.

       

Herr Winter erläutert den Sachverhalt. Frau Vogt und Herr Schultz nehmen ab ca. 18.30 Uhr an der Sitzung teil.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Mönkebude beschließt den Hafen und Tourismusbereich ab dem 01.01.2021 als Betrieb der gewerblichen Art zu führen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

          8     

         0

        0

 

 

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Anlagen zur Drucksache