08.09.2020 - 9.1 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2020

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeinde verpflichtet, bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten. 

 

Die Bürgermeisterin gibt einige Erläuterungen zur Informationsvorlage.

 

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Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Drucksache