22.09.2020 - 6.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden.  Erst danach können die Mittel verwendet werden.

Die Gemeinde Lübs hat von der ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, eine Sachspende in Form einer Motorsense im Wert von 487,24 € erhalten.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Sachspende im Wert von 487,24 € von der ENERTRAG AG anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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