22.09.2020 - 6.5 Grundsatzbeschluss : Errichtung einer Fahrzeugh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Gemeinde Lübs beabsichtigt auf Grundlage der Brandschutzbedarfsplanung die Bedingungen für die Freiwillige Feuerwehr Lübs und den vorhandenen Technikbestand zu optimieren. Es ist vorgesehen, am Standort Dorfstraße 31 eine Fahrzeughalle mit 3 Stellplätzen (2 Stellplätze Feuerwehrfahrzeug, 1 x Technik) zu errichten und das sich im kommunalen Eigentum befindliche massive Gebäude sowie die Außenanlagen den Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus durch entsprechende Umbaumaßnahmen anzupassen. Dazu ist es erforderlich, die Leistungen für die Planung auszuschreiben.

Die Gemeinde hat in der derzeitigen Haushaltsplanung 35.000 € (12.60.10.00/09600001) für die Planung eingestellt.

 

Es wird empfohlen, die Planungsleistungen komplett auszuschreiben, abhängig von der finanziellen Absicherung des Vorhabens jedoch eine stufenweise Beauftragung (zuerst Leistungsphase 1 – 4 Genehmigungsplanung) vorzunehmen. Die ermittelten finanziellen Bedarfe im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen werden dann in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der Folgejahre eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben mögliche Förderungen zu akquirieren.

 

Herr Strom berichtet über ein Treffen mit Herr Dahlemann.

Sie haben den zukünftigen Feuerwehrstandort besichtigt. Herr Dahlemann hat seine Unterstützung beim Einwerben von Fördermitteln zugesichert.

Herr Storm berichtet, dass das Gebäude nach jetzigem Stand eine Leichtbauhalle sein wird.

Der gewählte Standort hat den Vorteil, dass erhebliche Kosten für den Sozialtrakt gespart werden können da dieser in das bestehende Gebäude Dorfstraße 31 integriert werden soll.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt gemäß dargestelltem Sachverhalt, die Errichtung einer Fahrzeughalle mit 3 Stellplätzen, den bedarfsgerechten Umbau des Gebäudes Dorfstraße 31 sowie die Anpassung der Außenanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag für die Planungsleistungen der stufenweisen Beauftragung (Leistungsphase 1 – 4) zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Förderungen für das Vorhaben zu sondieren und zu beantragen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=150&TOLFDNR=2573&selfaction=print