22.09.2020 - 6.4 Feuerwehrbedarfsplanung der Gemeinde Lübs

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet, eine Feuerwehrbedarfsplanung zu erstellen und zu beschließen. Auf dieser Basis ist eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und einzusetzen.

Ziel des vorliegenden Bedarfsplanes und der Gefährdungsanalyse ist, den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf an Fahrzeugen, Gerätschaften, Personal und die Beschaffenheit des Feuerwehrgerätehauses festzustellen, um notwendige Entscheidungsgrundlagen für eine mittel- bzw. langfristige Planungs- und Handungssicherheit zu bieten. Dises Bedarfsplanung soll in der praktischen Anwendung sowohl bei der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur als auch bei der Entscheidung über zukünftige Konzepte helfen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde mit den amtsangehörigen sowie sonstigen angrenzenden Gemeinden, der Amtsverwaltung, der Amtswehrführung sowie dem Landkreis Vorpommern-Greifswald abgestimmt.

Herr Storm stellt die Bedarsplanung im wesentlichen vor.

Er geht hierbei auf den Punkt 4.0 besonders ein.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die vorliegende Feuerwehrbedarfsplanung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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