22.09.2020 - 6.1 Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Lübs
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lübs
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat beschlossen, im Rahmen der zweiten Änderung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Nutzung der Windenergie vorzunehmen. Die überarbeiteten Entwürfe der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und des Umweltberichts wurden von der Verbandsversammlung am 16. Juni 2020 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, für raumbedeutsame Abwägungsergebnisse eine 5. Beteiligung durchzuführen. Diese 5. Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf die 19 Eignungsgebiete, an denen raumbedeutsame Flächenveränderungen im Ergebnis des 4. Beteiligungsverfahrens vorgenommen wurden sowie auf die Begründung der einzelnen Kriterien für die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen.
In der Zeit vom 04. August bis zum 03. September 2020 findet nunmehr die 5. Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die in diesem Beteiligungsprozess eingehenden Stellungnahmen werden wiederum ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der endgültige Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern erstellt. Nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern soll die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zur Rechtsetzung bei der Landesregierung eingereicht werden.
Für das Gebiet des Amtes Am Stettiner Haff bzw. die Stadt Eggesin ist lediglich das Windeignungsgebiet 34/2015 Lübs/Friedländer Große Wiese von Bedeutung. Dieses Gebiet befindet sich in territorialer Zuständigkeit der Gemeinde Lübs. Andere Gemeinden unseres Amtsgebietes sind territorial nicht betroffen.
Herr Storm stellt die Drucksache vor. Er berichtet, dass im Vorfeld dieser Sitzung bereits eine Stellungnahme der Gemeinde erstellt wurde. Herr Storm verliest die Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Lübs befasst sich nunmehr seit einigen Jahren mit der Ausweisung der Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie.
Die Beteiligung gemäß dem neuen Entwurf umfasst auch die Ausweisung des Gebietes 34/2015 Lübs/ Friedländer Große Wiese. Das Gebiet befindet sich seit mehreren Jahren in der Gebietskulisse. Die Gemeinde hat mehrere Stellungnahmen mit Abstandshinweisen abgegeben. Neue Abstandshinweise haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben.
Eine Arbeitsgruppe arbeitet mit dem Planungsunternehmen der WKA seit 2019 verstärkt daran, für den Fall der Realisierung dieser , Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und nachhaltigen Teilhabe zu entwickeln.
Dazu gehören die Entwicklung eines Grünstromtarifes für die Bürger der Gemeinden Lübs und Altwigshagen, ein Bürgersparprodukt, eine jährliche ertragsabhängige Ausschüttung an die Gemeinde sowie die Begleitung von Projekten in der Gemeinde wie Alleenpatenschaften und Energieversorgung kommunaler Liegenschaften.
Vereine und Bürger profitieren bereits jetzt von der Unterstützung des Feuerwehrfördervereins, des Erntefestes und des jährlichen Arbeitseinsatzes von Freiwilligen in der Gemeinde.
Die Gemeinde Lübs wurde zudem von der Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA zu Möglichkeiten der Teilhabe beraten.
Ein mit dem Planungsunternehmen geschlossener Gestattungsvertrag wurde vom Städte- und Gemeindetag geprüft.
Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung aller Kriterien, die zur Ausweisung des genannten Gebietes erfüllt sein müssen, durch den Planungsverband geprüft wurden.
Sofern es zur Ausweisung des Gebietes kommt, möchten wir durch die beschriebenen Maßnahmen von der Errichtung der WKA profitieren und sehen hierin eine Einnahmequelle für die Gemeinde, welche wichtig für die finanzielle Ausstattung der Kommune ist.
Lübs, 23.08.2020
gez. Ossip Storm
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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