24.08.2020 - 6.5 Grundsatzbeschluss : Errichtung eines Aussichts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Der Aussichtsturm auf dem Apothekerberg befindet sich in einem desolaten Zustand.

Er musste aufgrund des baulichen Zustandes für den Besucherverkehr gesperrt wer-

den. Der Aussichtsturm wurde 1994 durch den damaligen Landkreis Ueckermünde

errichtet und 2007 umfangreich saniert. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Rechtsnachfolger hat signalisiert, dass er den Aussichtsturm nicht mehr sanieren wird und den Turm abbrechen würde. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Liepgarten. Die Zuwegung ist gesichert.

 

Aufgrund der signifikanten touristischen Bedeutung des Turmes für die Gemeinde

Liepgarten, den Naturpark Am Stettiner Haff und die gesamte Region Stettiner Haff

ist es von großem Interesse, auch in der Zukunft hier einen Aussichtsturm anbieten

zu können. Der Landkreis hat bereits deutlich gemacht, dass durch ihn kein neuer

Turm errichtet werden würde. Er würde jedoch die Gemeinde Liepgarten in ihren

Bemühungen unterstützen, für die Errichtung eines Ersatzneubaus eine Förderung

für das Jahr 2022 in Aussicht zu stellen. Die Förderquote würde bei max. 90 % der

förderfähigen Kosten liegen. Der Landkreis hat in einem bilateralen Gespräch auch

bereits signalisiert, dass er in diesem Falle die Kosten der fiktiven Abbruch- und Ent-

sorgungskosten für den vorhandenen Turm tragen wird. Dieser finanzielle Betrag

wäre bei einer Ausschreibung eines Ersatzneubaus zu ermitteln und müsste ver-

traglich zwischen der Gemeinde Liepgarten und dem Landkreis Vorpommern-

Greifswald vereinbart werden.

 

Folgende Verfahrensweise ist einzuhalten:

Die erforderlichen finanziellen Mittel (geschätzte Baukosten ca. 180.000 €, Planungs-kosten/Tragwerksplanung ca. 40.000 €) sind in die Haushaltsplanung bzw. Nachtrags-haushaltsplanung einzustellen. Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung durch die Kommunalaufsicht erfolgt dann eine Ausschrei-

bung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 4 (Genehmigungsplanung).

Auf Grundlage der ermittelten Kosten wird dann der entsprechende Antrag auf eine

Zuwendung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald gestellt.

 

Herr Becker erläutert die Drucksache und zeigt die verschiedenen Möglichkeiten zur Förderung auf. 

  

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt grundsätzlich die Errichtung eines Aus-

sichtsturmes auf dem Apothekerberg als Ersatzneubau.

Sie beschließt, die erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushalts- bzw Nachtrags-

haushaltsplanung einzustellen und die erforderlichen Eigenanteile zur Verfügung zu

stellen. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Genehmigung der Haushalts- bzw. Nach-

tragshaushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-

Greifswald beauftragt, für die Vergabe von Planungsleistungen der Leistungsphasen

1 – 4 eine Ausschreibung durchzuführen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter

werden beauftragt, entsprechende Förderanträge für die Gewährung von Zuwendun-

gen für die Realisierung der Maßnahme zu stellen.  

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

  

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