24.08.2020 - 6.4 Festsetzung des Wahltermines für die Neuwahl ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Mo., 24.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Katja Kaps hat am 03.03.2020 durch schriftliche, unwiderrufliche Erklärung auf
ihr Mandat als Bürgermeisterin der Gemeinde Liepgarten gem. § 23 Abs. 3 Satz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet.
Die Wahlleitung stellt gem. § 45 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V
die Notwendigkeit einer Neuwahl gem. § 44 Abs. 10 des Landes- und Kommunal-
wahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern fest.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte durch Aushang am 09.03.2020. Der Tag der
Wahl wird gem. § 45 Abs. 2 LKWG M-V von der Gemeindevertretung bestimmt, jedoch
muss die Wahl spätestens vier Monate nach Feststellung der Notwendigkeit erfolgen.
Auf Grund der Corona-Pandemie konnte die Frist von 4 Monaten nicht eingehalten
werden.
DS 20/033/17
