18.02.2026 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Mi., 18.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:55
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Isabel Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Behrens übernimmt die Sitzungsleitung, da Herr Hackbarth befangen ist. Es können 6 Gemeindevertreter bzw. 8 Ausschussmitglieder abstimmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde Leopoldshagen zum 31.12.2023 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung der Gemeindevertretung Leopoldshagen empfiehlt der Gemeindevertretung Leopoldshagen einstimmig (8 Ja-Stimmen), dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
