05.03.2026 - 6.1 Umstrukturierung Durchführung Winterdienst

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund der Intensität der aktuellen Winterperiode 2025/26 ist es notwendig, die zukünftige Durchführung des Winterdienstes in der Gemeinde Mönkebude zu überarbeiten.

 

Die aktuelle Straßenreinigungssatzung besagt, dass die Gemeinde für die Durchführung des Winterdienstes auf den Straßen zuständig ist. Die Verpflichtung zur Durchführung der Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen wurde den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen.

 

Die Gemeinde bietet seit einigen Jahren den Abschluss von privatrechtlichen Winterdienstvereinbarungen an, welche derzeit (Stand: 12.02.2026) von 40 Vertragspartnern in Anspruch genommen werden. Der Preis pro laufenden Frontmeter Grundstückslänge beträgt 6,73 €.

 

Mehrere Bürger beschwerten sich während der Winterperiode bei dem Ordnungsamt, dass die Straßen tagelang spiegelglatt waren und kein Winterdienst erfolgte. Dieser Zustand konnte durch den Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes bestätigt werden. Auf Nachfrage bei Frau Gresenz teilte diese mir mit, dass die Gemeinde keinen Winterdienst auf den Straßen durchführt. Nachdem ich Frau Gresenz bzgl. der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde aufklärte, wurden zumindest in den darauffolgenden Tagen die Kreuzungsbereiche durch die Gemeinde gestreut.

Zudem verfügte die Gemeinde nicht über ausreichend Streumittel, sodass sich die Durchführung auf den Straßen ebenfalls schwierig gestaltete. Es wird empfohlen, dass die Gemeinde für ca. 14 Wintertage Streugut vorhalten kann.

 

Die Gemeinde bietet eine Dienstleistung an, für die sie gesetzlich nicht zuständig ist und vernachlässig dadurch ihre gesetzliche Verpflichtung. Sollte es zu Unfällen auf den öffentlichen Straßen aufgrund der Missachtung der Verkehrssicherungspflicht kommen, ist es möglich, dass ein dauerhafter Versicherungsschutz bei dem Kommunalen Schadensausgleich nicht gesichert ist.

 

In der Anlage 1 sind die verschiedenen Varianten zur Umstrukturierung des Winterdienstes mit einer kurzen Erläuterung aufgelistet. Grundsätzlich muss entschieden werden, ob die Gemeinde für erbrachte Winterdienstleistungen eine Gebühr erheben möchte sowie die Zuständigkeitsverteilung der öffentlichen Straßen und Gehwege.

 

Vorüberlegungen:

 

Verfügt die Gemeinde über genügend und geeignete Technik?

   - ein kleiner Traktor der für die Gehwege und kleine Flächen (Bsp. Parkplätze) geeignet ist

   - könnte ebenfalls auf der Straße fahren, aber aufgrund des kleinen Schiebeschilds wäre ein mehrmaliges Befahren der Straßen erforderlich

   - Anschaffung eines Kommunaltraktors mit großen Schiebeschild kostet ungefähr 100.000 € (auf Nachfrage bei Herrn Langner)

 

Verfügt die Gemeinde über ausreichend Personal?

   - insbesondere bei krankheitsbedingten Ausfällen, Urlaubsabwesenheit sowie Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten bspw. bei langanhaltenden Schneefall

   - steht genügend Personal der Gemeinde zur Verfügung bzw. kann kurzfristig Personal verbunden werden

Was geschieht im Falle eines Ausfalls der Technik?

 

Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung der Variante A jedoch ohne eine Fortführung der privatrechtlichen Winterdienstvereinbarung oder die Variante C (Straßen und Gehwege werden gebührenpflichtig umgelegt).

 

 

Der Bauausschuss konnte sich zu keiner Variante positionieren, bespricht aber folgende Punkte:

- Herr Bade erläutert, warum der Winterdienst auf den Straßen nicht mehr durch sein Unternehmen durchgeführt wurde. Sie führten den Winterdienst jahrelang unentgeltlich für die Gemeinde aus. Es entwickelte sich zu einer Selbstverständlichkeit ohne Gegenleistung oder Wertschätzung, sodass sie die Durchführung einstellten. Es besteht aber grundsätzlich die Bereitschaft, die Durchführung wieder zu übernehmen.

- Es wurde vorgeschlagen, dass man die aktuelle Vorgehensweise beibehält und die Einnahmen der Vereinbarungen für den Winterdienst auf den Straßen nutzen könnte – Herrn Siemon erläutert, dass dadurch nur die Anwohner mit Vereinbarungen den Straßenwinterdienst finanzieren würden und dies nicht gerecht wäre. Frau Duchow gibt zu bedenken, dass das Geld was durch die Vereinbarungen eingenommen wird, durch die erbrachten Leistungen bereits verbraucht ist.

- Fraglich ist, ob der entstehende Verwaltungsaufwand (Ausmessung und Erfassung aller Flurstücke sowie Bescheiderstellung) im Verhältnis mit dem Nutzen steht – Herrn Siemon und Frau Duchow erläutern, dass der Verwaltungsaufwand nur einmalig für die Einführung der Gebühr zeitintensiv wäre und die folgenden Jahre dem laufenden Geschäft (Nachkalkulation, Grundstücksverkäufe) gleichzusetzen ist.

- Die anwesenden Gäste positionieren sich positiv zur generellen Übernahme des Winterdienstes auf den Gehwegen gegen Gebühr. Das Verständnis, für die Gebührenerhebung des Winterdienstes auf den Straßen, bestand nur teilweise. Frau Duchow erläutert, dass bei einer Gebührenerhebung mindestens 25 % der anfallenden Kosten im Vorfeld bei der Gemeinde verbleiben, als Abgeltung des öffentlichen Interesses. Die restlichen 75 % der veranlagungsfähigen Kosten werden auf die angrenzenden Gesamtfrontmeter umgelegt.

- Frau Duchow weist daraufhin, dass die Gemeinde leistungsfähig sein muss, wenn sie die Verpflichtung zur Winterdienstausführung der Gehwege und Straßen übernimmt.

 

Frau Duchow wird beauftragt, zu der Gemeindevertretersitzung am 05.03.2026, eine grobe Kalkulation zu erstellen. Die Kalkulation soll zur Entscheidungsfindung beitragen. Die Kostenermittlung soll wie folgt erfolgen: Das Gemeindepersonal soll in Eigenregie die Gehwege räumen/ streuen und die Gemeindestraßen sollen durch einen Dienstleister geräumt/ gestreut werden. Ein unverbindliches Angebot soll bei der Firma Bade eingeholt werden. Frau Duchow weist daraufhin, dass die Beauftragung eines Dienstleisters ein Vergabeverfahren erfordert (zu einem späteren Zeitpunkt). Der Abschnitt der Haffstraße (Sandweg Bungalowsiedlung) soll erstmal ausgenommen werden, da die Straßenbeschaffenheit wahrscheinlich keine Winterdienstdurchführung zulässt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Umsetzung der Variante C (aus der Anlage). 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1447&TOLFDNR=26187&selfaction=print