03.02.2026 - 6.4 Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Grambin mit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Frau Thiele erläutert, was im Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Grambin enthalten ist sowie die im Finanzausschuss aufgenommenen Änderungen.

 

Es findet eine kleine Diskussion darüber statt, dass die Matten für einen barrierefreien Strandzugang nicht im Haushalt enthalten sind. Hierzu fehlen jedoch die Kostenschätzungen. Laut Herrn Schindler wäre auch eine Förderung möglich.

 

Herr Schindler bittet darum, diese Maßnahme für das Jahr 2026 zu berücksichtigen und sofern nötig, dafür einen Nachtragshaushalt zu erstellen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache