05.02.2026 - 5.3 Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Mönkebude mi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Um 17:11 Uhr tritt Herr Firneisen der Sitzung bei. Damit sind 5 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Herr Winter erläutert, warum es zu den Änderungen am Haushaltsplan 2026 kam.

 

Frau Thiele erläutert, welche Änderungen am Haushalt 2026 vorgenommen werden:

 

  • Hinzufügen der Maßnahme „Weg zum Deich“
  • Hinzufügen der Maßnahme „Sanierung Hafen“
  • Entfernung Planansatz der Schließanlage
  • Hinzufügen der dazugehörigen Abschreibungen (inkl. Abschreibung Bildschirme (400 €)
  • Sowie die Einstellung einer Arbeitskraft (die zu 75 % gefördert wird).

 

Es wird darüber debattiert, ob der Ansatz für die Schließanlage im Haushaltsplan 2026 enthalten bleiben soll.

Das Ergebnis: die Schließanlage wird bis auf Weiteres verschoben (ursprüngl. Ansatz 10.000 €)

 

Weiterhin erläutert Herr Winter, warum die Plankosten für die Maßnahme „Sanierung Hafen“ benötigt werden.

Frau Ihlenfeldt erfragt, ob die Planungsleistungen einmalig sind. Ja.

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung Mönkebude empfiehlt die Haushaltssatzung mit den Änderungen für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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