05.02.2026 - 6.3 Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Mönkebude mi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 05.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Es werden die Änderungen aus dem Finanzausschuss vorgetragen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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131,2 kB
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