27.01.2026 - 6.4 Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Altwarp mit ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Im Finanzausschuss wurde besprochen, den geplanten Investitionskredit auf 300.000 € zu korrigieren.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit der genannten Änderung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1387&TOLFDNR=25573&selfaction=print