16.12.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Pommern-Bau GmbH aus Ducherow hat der Gemeinde Lübs eine Sachspende in Form

einer neuen Eingangstür für die Motormühle inklusive Einbau mit einem Wert von 8.211,35 €

überreicht. Die Sachspende dient der Förderung des Denkmalschutzes sowie der Denkmalpflege.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Sachspende mit einem Wert von 8.211,35 € anzunehmen und endsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0