15.12.2025 - 6.3 Haushaltssatzung 2026/2027 der Gemeinde Liepgar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindever-

tretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 K-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Frau Duchow teilt im Auftrag der Kämmerei mit, dass sich in der Anlage eine Änderung ergeben hat und nun für die Tilgung des Darlehens ein neuer Ansatz von -9.200 € berücksichtigt wurde.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt die Haushaltssatzung mit den Änderungen für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

       8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1361&TOLFDNR=25354&selfaction=print