15.12.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Mo., 15.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier spendeten Herr Gutzmann und Herr Schneider, beide wohnh. in Liepgarten, je 100,00 €. Ebenfalls für die Seniorenweihnachtsfeier spendete die UTS Ueckermünder Tief- und Straßenbau GmbH 100,00 €.
Weiterhin sind von den nachfolgend Genannten Spenden für die Seniorenweihnachtsfeier einge-gangen.
Christoph Hardow, Liepgarten, Am Mühlenfeld 8 200,00 €
Katja Kaps, Liepgarten, Feldstr. 5 150,00 €
Christian Kohmann, Liepgarten, Kolonienstr. 5 A 100,00 €
Christiane Fichtner, Liepgarten, Bergstr. 14 234,00 €
Zur Anschaffung eines Spielgerätes für die Kindertageseinrichtung „Uns Kinnerhus“ hat die Gemeinde Liepgarten von der Fa. Taxi & Mietwagen Frank Wasse aus Liepgarten eine Spende in Höhe von 1.000,00 € erhalten.
Des Weiteren hat der Ueckermünder Discotheker & Moderator „DJ Alwin“ eine Sachspende in Form
der Betreuung, Moderation und Beschallung zur Einweihung des Feuerwehrgerätehauses geleistet.
Der Wert für die getätigten Leistungen beträgt 550,00 €.
Hier besteht noch Klärungsbedarf, da sich die Gemeindevertretung den Betrag in Höhe von 550 € für eine Sachspende nicht erklären kann. Herr Wloch (Wehrleitung) kann dazu ebenfalls keine detaillierte Auskunft geben. Die Rechnung ist Herrn Becker zur Verfügung zu stellen.
