19.11.2025 - 6.4 Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Leopoldshage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeinde-vertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit folgenden Änderungen:

 

  • die Stundenanzahl der Schulsekretärin soll sich um 2,5h pro Woche erhöhen; dies wären ca. 4.000€ mehr Aufwand
  • die Kreisumlage soll auf 45,5% angepasst werden
  • die Schutzbekleidung der Feuerwehr soll auf insgesamt 30.000 € erhöht werden
  • die Investitionsmaßnahme “Umrüstung Straßenbeleuchtung” soll nur mit Fördermittel umgesetzt werden

 

sowie dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1355&TOLFDNR=24714&selfaction=print