04.11.2025 - 6.4 Grundsatzbeschluss - Errichtung eines Sanitärge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 04.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Altwarp beabsichtigt die Errichtung eines Sanitärgebäudes für den Caravanstellplatz im Hafen. Hier soll ein Gebäude mit Duschen, Toiletten (auch barrierefrei) und einem Allzweckraum entstehen. Als Gesamtkosten der Baumaßnahme werden ca. 250.000 € veranschlagt. Zusätzlich sind finanzielle Mittel für die erforderlichen Honorarleistungen zur Erstellung der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen vorzusehen. Hierbei ist von Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro auszugehen.
Diese Mittel sind in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der Gemeinde einzustellen.
Für die Durchführung der geplanten Maßnahme, abhängig von der Sicherstellung der Finanzierung und der Gewährung von Zuwendungen, wäre ein Durchführungszeitraum von 3./4. Quartal 2026 bis 3./4. Quartal 2027 realistisch.
Für die Vergabe der Honorarleistungen ist ein Ausschreibungsverfahren, welches durch die Vergabestelle des Amtes „Am Stettiner Haff“ durchgeführt wird, erforderlich. Als Verfahren kommt
hier, gemäß Vergabevorschriften und Wertgrenzen, ein beschränktes Verfahren zur Anwendung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Honorarvertrag zu unterzeichnen und einen Antrag auf Zuwendungen zur Sicherung der Finanzierung zu stellen. Dieser wird durch die Verwaltung des Amtes „Am Stettiner Haff“ erarbeitet.
Für die bauliche Durchführung der Maßnahme ist – nach Sicherung der Finanzierung bzw. der Gewährung einer Zuwendung – eine Ausschreibung der Bauleistungen über ein förmliches Verfahren erforderlich.
Als Verfahren kommt hier, gemäß Vergabevorschriften und Wertgrenzen, ein beschränktes Verfahren zur Anwendung (u. U. ein offenes Verfahren; abhängig von Forderungen des Zuwendungsgebers). Dieses ist ebenfalls durch die Vergabestelle des Amtes „Am Stettiner Haff“ durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Verträge für die Bauleistungen zu unterzeichnen.
Die Gemeindevertretung wird über die erfolgten Vergaben informiert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt grundsätzlich die Realisierung der Maßnahme „Errichtung eines Sanitärgebäudes für den Caravanstellplatz“ im Hafen.
Es werden/wird
1. die entsprechenden Haushaltsmittel in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung einge
stellt.
2. für die Vergabe von Honorarleistungen wird ein förmliches Vergabeverfahren (beschränktes
Verfahren) durchgeführt.
3. ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung gestellt.
4. bei gesicherter Finanzierung und Gewährung einer Zuwendung für die Ausschreibung der
Bauleistungen ein förmliches Vergabeverfahren (Form abhängig von der Forderung des Zuwen
dungsempfängers) durchgeführt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ver- bzw. Aufträge zu unterzeichnen.
Die Gemeindevertretung wird über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren unterrichtet.
