04.11.2025 - 6.3 Mitgliedschaft der Gemeinde Altwarp im Tourismu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Neben der prioritären Behandlung und die damit verbundene Möglichkeit der Vertretung eigener Interessen profitieren die Mitglieder vom touristischen Netzwerk und erhalten regelmäßige Informationen zum Tourismus in der Region.

 

Mitglieder können direkten Einfluss auf die Vermarktung, auf die künftige Projektrealisierung und den erforderlichen Haushalt des Verbandes nehmen. Sie haben ein satzungsmäßiges Mitspracherecht bei der weiteren Entwicklung und Vermarktung des vorpommerschen Küstenvorlandes bei jährlich 2 Mitgliederversammlungen und ggf. als Vorstandsmitglied.

 

Der TVV bietet folgende Leistungen an, bei denen die Mitglieder besondere Betreuung erfahren:

  • Beratung der Kommunen, Touristeninformationen und touristischen Leistungsträger
  • Einbeziehung bei der Produktentwicklung von touristischen Angeboten sowie die gezielte Bündelung und Vermarktung der Angebotspaletten der Leistungsträger
  • Verwaltung der Homepage www.vorpommern.de als Plattform für die Angebotslancierung sowie die Darstellung aller Mitglieder
  • Unterstützung bei regionalen Tourismusanlässen
  • Vertretung touristischer Anliegen gegenüber Politik, Wirtschaft, Medien und Tourismusorganisationen etc.
  • Einforderung und Verwaltung von EU-Fördermitteln sowie Entwicklung und Realisierung von Projekten mit kommunalen und privaten Tourismuspartnern im Verbandsgebiet unter besonderer Einbeziehung der Mitglieder
  • Professionelle Vermarktung aller touristischen Angebote der Region mit großem Synergieeffekt für alle Mitglieder
  • Nutzung des umfangreichen Netzwerkes von Freunden und Partnern des Tourismusverbandes im In- und Ausland, vorrangig in Polen im Hinblick auf die kommende EU-Förderperiode

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2.3. 0,12 € pro Einwohner/Jahr und 0,05 € pro Übernachtung/Jahr ab 2026; mindestens aber 500,00 €.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Mitgliedschaft im Tourismusverband Vorpommern

e. V. ab dem 01.01.2026.

 

Der Mitgliedbeitrag ist in die Haushaltplanung 2026 aufzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache