04.11.2025 - 6.2 Verkehrsberuhigung durch bauliche Maßnahmen an ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 04.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Ines Kienitz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
In der Straße der Freundschaft in der Siedlung Altwarp ist das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auffällig. Dem soll zukünftig Einhalt geboten werden.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung folgen der Empfehlung des Bauausschusses.
Als Sofortmaßnahme – bevor bauliche Maßnahmen mit erhöhtem Finanzierungsbedarf umgesetzt werden – soll geprüft werden, ob Fahrbahneinschränkungen/Verschwenkungen mittels Farbmarkierung mit Hindernis in der Einengung (z.B. Blumenkübel mit Reflektoren) umgesetzt werden dürfen. Eine bauliche Umsetzung kann dann erfolgen, sofern eine Genehmigung der Unteren Verkehrsbehörde vorliegt, die Gemeinde den Finanzbedarf einschätzen und im Haushalt bereitstellen kann.
Zudem sollen in den Straßen Sandweg und Seestraße Farbmarkierung „30 km/h“ auf den Asphalt aufgebracht werden. Dies soll schnellstmöglich erfolgen.
Das Ordnungsamt möchte entsprechend dieser Festlegungen alles in die Wege leiten.
Entsprechende Anträge auf Genehmigung sind bei den zuständigen Behörden zu stellen.
Ergänzend zum Beschlussvorschlag soll hier die Straße der Einheit ergänzt werden.
Federführend hinsichtlich der einzuholenden Genehmigungen für die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ist das Ordnungsamt.
Für eine spätere bauliche Umsetzung zeichnet das Bauamt verantwortlich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, dass bauliche Veränderungen an der Straße der Freundschaft und der Straße der Einheit vorgenommen werden sollen. Das Bauamt soll verschiedene Möglichkeiten einschließlich der zu erwartenden Kosten aufzeigen und sowohl mit dem Bauausschuss, als auch mit der Gemeindevertretung besprechen. Anschließend sind vom Bauamt die entsprechenden Angebote einzuholen.
