25.11.2025 - 5.2 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

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Wortprotokoll

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist von der Gemeindevertretung ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen.

 

Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maß-

nahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.

Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder

erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum).

 

Nach § 43 (8) KV M-V ist das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich fortzuschreiben.

 

Der Parkplatz wurde in Betrieb genommen (diese Maßnahme ist bereits im HSK enthalten).

 

Herr Winter merkt an, dass es kaum noch mögliche Konsolidierungsmaßnahmen gibt (außer Erhöhungen von bspw Erhöhung Hebesätze für Steuern und Gebühren). Zudem wurde das Gespräch mit der Kommunalaufsicht bereits in der Vergangenheit gesucht und auch ein Austausch wahrgenommen. Jedoch blieben Lösungen aus.

 

Frau Ihlenfeldt stellt fest, dass der Finanzausschuss nur einmal im Jahr stattfindet und ob dies in anderen Gemeinden auch so erfolgt. Es wird sich in einer darauffolgenden Diskussion dafür ausgetauscht, dass die Gemeine quartalsweise über den aktuellen Stand des Haushaltes informiert werden möchte. Die ist als Maßnahme zur Haushaltssteuerung in das HSK aufzunehmen.

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung Mönkebude empfiehlt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025 mit den Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1351&TOLFDNR=24804&selfaction=print