21.10.2025 - 6.1 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Satzung vom 25.02.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

Herr Storm liest nochmal die Gegenüberstellung der Gebühren für das Jahr 2025 und 2026 vor.

Herr Jahnke fragt warum sich die Gebühren im SW Leopoldshagen verdreifacht haben.

 

Kurze Diskussion zum Thema.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt für das Haushaltsjahr 2026 die Anlage Gebührenkalkulation in Form der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Uecker-Haffküste“, „Landgraben“ und „Untere Peene“.

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von       8,64 Euro/GE

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Landgraben“ in Höhe von               10,34 Euro/GE

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Untere Peene“ in Höhe von             9,29 Euro/GE

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Leopoldshagen                           30,63 Euro/ha

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Zarow                                          18,00 Euro/ha

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Landgraben                                   2,45 Euro/ha

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache